General terms and conditions (DE)
I. Allgemeines
1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen (V u. L) sind rechtsverbindlicher Vertragsinhalt für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden auch dann, wenn im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
2. Die Rechte des Kunden aus dem Geschäftsverkehr mit uns sind nicht übertragbar.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages.
4. Einkaufsbedingungen des Kunden sind uns gegenüber unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
5. Abweichende Vereinbarungen werden allein durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam.
II. Angebot
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten an ihnen Urheberrecht und Eigentum.
3. Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. unserer Vertreter und Betriebsangehörigen werden schriftlich bestätigt, fehlende Bestätigungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit.
4. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich zu machen.
III. Preise (einschl. Rabatte, Maße, Gewichte, usw.)
1. Unsere Preise gelten ab Lager, oder ab Werk ausschließlich Verpackung. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der am Liefertage geltenden Umsatzsteuer.
2. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.
3. Preis- und Kostenerhöhungen, Änderungen von Frachten, Zöllen, Steuern, Abgaben usw. zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung berechtigen zu einer Preisberichtigung. Die für den Zeitpunkt der Lieferung zulässige Nachberechnung gilt als vereinbart.
4. Offensichtlicher Irrtum, Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich.
IV. Lieferung
1. Allgemeines
a) Jede Lieferung – auch die frachtfreie – erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Gefahrenübergang beginnt mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur, spätestens mit Verlassen des Lagers bzw. des Werks.
b) Die sorgfältige Wahl von Versandweg und Transportmittel bleiben unter Ausschuss jeder Haftung uns überlassen.
c) Teillieferungen sind zulässig. Sie gelten als selbständige Lieferungen.
d) Liefermöglichkeit sowie richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleiben, auch bei bestätigen Aufträgen, vorbehalten.
2. Liefertermine und Lieferfristen
a) Unverschuldete Umstände und Ereignisse bei uns oder unseren Lieferanten, die die Lieferung verzögern, schließen Ersatzbeschaffung, Schadenersatzansprüche und Rücktritt vom Vertrag aus. Eine angemessene Nachfrist über die Dauer der Behinderung hinaus gilt als vereinbart.
b) Nichteinhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen entbinden den Kunden nicht von der Abnahmeverpflichtung.
3. Verpackung
Die Ware reist unverpackt oder branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme und Vergütung von Verpackung erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung.
4. Transport- und Bruchversicherung
Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden für seine Rechnung. Schadensmeldungen sind unverzüglich bei Empfang der Ware zu erstatten und schriftlich nach Art und Umfang binnen 3 Tagen zu bestätigen. Transportschäden und Fehlmengen sind unverzüglich bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel festzustellen und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief usw.) zu bescheinigen. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.
5. Gewährleistung
a) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zu Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
b) Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
c) Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
d) Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
e) Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
f) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
V. Aufrechnungsverbot
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenforderungen sind unzulässig.
Unsere Lieferungen erfolgen nur zu nachfolgenden Bedingungen, die durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten. Uns erteilte Aufträge erhalten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung Rechtswirksamkeit. Bei Auftragserteilung gestellte widersprechende Bedingungen des Käufers sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung unsererseits verbindlich.
Preise: Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung, falls nicht anders vereinbart.
Lieferfristen: Angegebene Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch als annähernde zu betrachten und unverbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer nicht zu Schadensansprüchen oder zum Deckungskauf, noch zur Streichung des Auftrages. Außergewöhnliche Umstände, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder sonst unvorhergesehene Ereignisse, die zu Betriebseinschränkungen führen, berechtigen uns, ohne Gewähr einer Entschädigung den Kaufvertrag ganz oder teilweise aufzuheben.
Eigentumsvorbehalt: Bis zur restlosen Bezahlung bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum und sind, solange sie nicht in den Weiterverarbeitungsprozess eingeschaltet sind, von gleichartiger Ware getrennt zu lagern.
VI Eigentumsvorbehalt
1. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.,
2. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wir die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
VII Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma.
2. Alleiniger Gerichtsstand ist Amtsgericht Remscheid oder Landgericht Wuppertal, auch für Klagen im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess.